Urteil: Anlieger müssen weiter für Straßenerneuerungen zahlen

Sie sind eine gefürchtete finanzielle Sonderbelastung für Hauseigentümer: Die Straßenausbaubeiträge der Kommunen. Die Sanierung der Straße macht leicht die Haushaltskasse zum Sanierungsfall. Ein Eigentümer aus Hessen ist jetzt gegen die Beiträge bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Das Urteil fiel allerdings ganz im Sinne der Kommunen aus.

Sie sind eine gefürchtete finanzielle Sonderbelastung für Hauseigentümer: Die Straßenausbaubeiträge der Kommunen. Die Sanierung der Straße macht leicht die Haushaltskasse zum Sanierungsfall. Ein Eigentümer aus Hessen ist jetzt gegen die Beiträge bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Das Urteil fiel allerdings ganz im Sinne der Kommunen aus.

Leipzig. Wenn eine Straße saniert wird, darf die Kommune die Anlieger an den Kosten beteiligen. Diese sogenannten Straßenausbaubeiträge sind rechtlich nicht zu beanstanden – das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 21.06.2018, Az.: 9 C 2.17). Insbesondere muss der Gesetzgeber keine Obergrenze für die Beiträge vorsehen. Das juristische Scheitern des Versuchs, etwas gegen die Straßenausbaubeiträge zu unternehmen, setzt die Frage umso mehr auf die politische Tagesordnung.

Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer aus dem hessischen Hofheim am Taunus. Der Mann sollte 1.700 Euro als Vorleistung für die Sanierung der Straße zahlen, an der das Haus mit seiner Eigentumswohnung steht. Die Straße dient nicht nur den Anliegern, sondern zum überwiegenden Teil dem örtlichen Durchgangsverkehr. Die Stadt übernahm aus diesem Grund die Hälfte der Sanierungskosten auf eigene Rechnung.

Der Eigentümer war jedoch der Ansicht, dass die Erneuerung der 50 Jahre alten Straße von der Kommune komplett aus Steuergeldern zu bezahlen sei. Sein Argument: Straßenausbaubeiträge zu erheben sei rechtswidrig, wenn das Gesetz keine Obergrenze für die Höhe der Beiträge vorsehe – das verstoße gegen das Übermaßverbot. In der maßgeblichen Fassung des hessischen Kommunalabgabengesetzes ist tatsächlich keine Obergrenze vorgesehen.

Bundesverwaltungsgericht: Straßenerneuerung „Sondervorteil“ für Eigentümer

Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Ansicht des Eigentümers nicht. Die Leipziger Richter urteilten, dass Straßenausbaubeiträge einen Sondervorteil des Grundstückseigentümers abgelten. Diesen Vorteil sehen die Richter darin, dass die Eigentümer von Ihrem Grundstück auf eine weiterhin funktionstüchtige Straße fahren können. Das wirke sich positiv auf den Gebrauchswert des Grundstücks aus. Ob sich der Verkehrswert der Immobilie durch die Straßenerneuerung erhöhe, sei dagegen unerheblich.

Eine Obergrenze für die Straßenausbaubeiträge müsse der Gesetzgeber nicht erlassen, befand das Gericht. Die Beiträge stellten in der Regel keine übermäßige Belastung der Eigentümer dar, sie hätten keine „erdrosselnde Wirkung“. Zudem verwiesen die Verwaltungsrichter auf die Möglichkeit der Kommunen, einem Grundeigentümer im Härtefäll die Beiträge zu stunden oder auch zu erlassen.

Haus & Grund Rheinland setzt sich für Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ein

„Die Straßenausbaubeiträge sind eine hohe finanzielle Belastung, insbesondere für ältere Eigentümer, die so in den Ruin getrieben werden können“, sagte Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland nach dem Urteil. „Teilweise müssen Betroffene sogar ihr Haus verkaufen, um die Beiträge zahlen zu können. Das kann es doch nicht sein.“ Er verwies darauf, dass viele Bundesländer wie etwa Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg oder Bayern die Beiträge bereits abgeschafft haben.

In sechs weiteren Ländern gibt es zumindest sogenannte wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. „Der Vorteil hierbei ist, dass einzelne Eigentümer nicht zu einem einmaligen Beitrag herangezogen werden. Stattdessen tragen alle Anlieger einer Gemeinde die Kosten für neue Straßen.“ Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich auf das Land Hessen: Dort können wie in Nordrhein-Westfalen allein die direkten Anlieger einer Straße zur Beteiligung an den Kosten herangezogen werden.

„Wir fordern, dass NRW nachzieht und die Straßenausbaubeiträge abschafft“, erklärte vor diesem Hintergrund der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Wenn man sich dazu nicht durchringen kann, sollte das System zumindest auf die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge umgestellt werden.“ Auch das bedeute für die Eigentümer zwar keine vollständige, aber doch spürbare Entlastung.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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