Unsichere Zukunft bei Versorgung mit Kabel- und Breitbandanschlüssen

Die Pläne sind schon länger bekannt: Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) möchte die Umlagefähigkeit der Kosten für die Fernsehversorgung aus der Betriebskostenverordnung streichen. Nun hat das Bundeskabinett den Plan tatsächlich beschlossen. Millionen von Menschen drohen jetzt höhere Wohnkosten, der ärmeren Bevölkerung sogar der Verlust des Fernsehempfangs.

Die Pläne sind schon länger bekannt: Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) möchte die Umlagefähigkeit der Kosten für die Fernsehversorgung aus der Betriebskostenverordnung streichen. Nun hat das Bundeskabinett den Plan tatsächlich beschlossen. Millionen von Menschen drohen jetzt höhere Wohnkosten, der ärmeren Bevölkerung sogar der Verlust des Fernsehempfangs.

Berlin/Düsseldorf. Die von der Bundesregierung heute beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes stellt Millionen Mieter und Vermieter vor massive Probleme. Zu dieser Einschätzung kommt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Wenn die Umlagefähigkeit der Kosten eines Kabelvertrages gestrichen wird, brauchen wir ein Sonderkündigungsrecht für Eigentümer. Diese müssen sich dann schnell sowohl von einer langfristigen Vertragsbindung gegenüber dem Kabel- oder Breitbandanbieter als auch gegenüber dem Mieter bezüglich des Kabel- oder Breitbandangebots lösen können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke in Berlin.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt intensiviert und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass die Kosten des vom Vermieter für alle Mieter eines Hauses gemeinsam abgeschlossenen Kabel- und Breitbandvertrages nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können.

Wohnungseigentümer von der Bundesregierung komplett vergessen

„Bisher hat die Regierung es versäumt, die Vermieter parallel von ihrer Pflicht zu entbinden, ihren Mietern entsprechende Angebote machen zu müssen. Zudem sind Vermieter über viele Jahre an Verträge mit Kabel- oder Breitbandanbietern gebunden. Verbraucherschutz bedeutet nicht, vermietende Privatpersonen auf diesen Kosten sitzen zu lassen“, unterstrich Warnecke. Die über neun Millionen Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften habe die Bundesregierung bei dem Entwurf gänzlich vergessen, denn die Änderungen im Sinne des Verbraucherschutzes wirkten sich nur im Mietverhältnis aus, so Warnecke.

Er wies zudem darauf hin, dass die Regierungspläne die TV-Versorgung einiger Teile der Bevölkerung gefährde. Bislang werden zum Beispiel für Hartz-IV-Bezieher die Grundgebühren für die Kabelversorgung vom Staat übernommen. „Wird die Umlagefähigkeit gestrichen, müssten diese Menschen die Kosten selbst tragen. Viele würden in der Realität wohl vom Zugang zu Medien abgeschnitten. Das ist weniger und nicht mehr Verbraucherschutz“, resümierte Warnecke.

Kabelgebühren: Politik heizt Wohnnebenkosten weiter an

Ähnlich hatte sich auch der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen in der Vergangenheit bereits geäußert. Der vom Landesverband erstellte NRW-Wohnkostenbericht 2020 hatte zudem auch die Kosten der TV-Versorgung untersucht und festgestellt, dass diese bislang zu den kleinsten Betriebskostenpunkten gehören. Grund sind die hohen Mengenrabatte, die Vermieter mit den Anbietern aushandeln können. Sie würden bei einer Streichung der Umlagefähigkeit entfallen, die Mieter müssten teure Einzelverträge abschließen.

„Die Politik hat die Höhe der Nebenkosten zu 70 Prozent in ihrer Hand“, zitiert Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya aus dem NRW-Wohnkostenbericht. „Sie sollte diese Verantwortung wahrnehmen und darauf verzichten, die Wohnnebenkosten für Millionen von Mietern und selbstnutzenden Wohnungseigentümern weiter in die Höhe zu treiben.“ Schon seit Jahren steigen die Nebenkosten des Wohnens weit stärker als die Nettokaltmieten und sorgen damit maßgeblich für die Verteuerung des Wohnens. Auch das ist ein Ergebnis aus dem NRW-Wohnkostenbericht.

Den NRW-Wohnkostenbericht können Sie hier herunterladen:

 NRW-Wohnkostenbericht 2020 (PDF, 4 MB)

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv