Steuernachteil für Vermieter soll abgemildert werden

Gerade erst hatten wir darüber berichtet, dass Vermietern bei stark vergünstigter Vermietung steuerliche Nachteile drohen. Jetzt wird bekannt, dass die Bundesregierung hier tatsächlich Abhilfe schaffen möchte. Ein erster Entwurf sieht zwar keine Abschaffung der Benachteiligung vor – sie soll aber künftig erst deutlich später greifen und den Effekt der Regelung damit abmildern.

Gerade erst hatten wir darüber berichtet, dass Vermietern bei stark vergünstigter Vermietung steuerliche Nachteile drohen. Jetzt wird bekannt, dass die Bundesregierung hier tatsächlich Abhilfe schaffen möchte. Ein erster Entwurf sieht zwar keine Abschaffung der Benachteiligung vor – sie soll aber künftig erst deutlich später greifen und den Effekt der Regelung damit abmildern.

Berlin. Die Bundesregierung plant, die steuerliche Benachteiligung sozial verantwortungsbewusster Vermieter zu entschärfen. Das geht aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 hervor, der Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt. Demnach sollen die Finanzämter bei Vermietern künftig erst dann Liebhaberei unterstellen, wenn die Miete weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

Wie berichtet gilt bislang ein Grenzwert von 66 Prozent. Verlangt ein Vermieter weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, unterstellt ihm das Finanzamt eine mangelnde Absicht, Einkünfte aus der Vermietung zu erzielen („Liebhaberei“). Er kann Werbungskosten dann nicht mehr in voller Höhe absetzen. Wie berichtet zwingt diese Regelung Vermieter immer wieder zu deutlichen Mietanpassungen. Gerade in der Corona-Zeit dürften vermehrt Vermieter davon betroffen sein, weil sie Mietern in Zahlungsschwierigkeiten entgegen gekommen sind.

„Der Plan des Bundesfinanzministeriums mildert die Problematik ab und wird dazu führen, dass die steuerliche Benachteiligung deutlich weniger Vermieter trifft als bisher“, sagt Erik Uwe Amaya zu dem Vorhaben. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen sagt aber auch: „Wir würden uns allerdings wünschen, dass die steuerliche Benachteiligung sozial eingestellter Vermieter ganz entfällt. Eine fehlende Absicht, Einkünfte zu erzielen, sollte wie früher nur dann unterstellt werden, wenn vergünstigt an nahe Angehörige vermietet wird.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund RHEINLAND WESTFALEN verfasst.

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