Staatlicher Zuschuss zur Miete: Bund plant höheres Wohngeld

Haushalte mit geringem Einkommen können in Deutschland einen staatlichen Zuschuss zur Miete beantragen: Das Wohngeld. Aktuell beziehen knapp 600.000 Haushalte im Schnitt 150 Euro Wohngeld im Monat. Die Höhe des Wohngeldes wird aber nicht regelmäßig angepasst – in Zeiten steigender Mieten und Einkommen sinkt der Empfängerkreis stetig. Das soll sich nun ändern.

Haushalte mit geringem Einkommen können in Deutschland einen staatlichen Zuschuss zur Miete beantragen: Das Wohngeld. Aktuell beziehen knapp 600.000 Haushalte im Schnitt 150 Euro Wohngeld im Monat. Die Höhe des Wohngeldes wird aber nicht regelmäßig angepasst – in Zeiten steigender Mieten und Einkommen sinkt der Empfängerkreis stetig. Das soll sich nun ändern.

Berlin/Düsseldorf. Die Bundesregierung möchte zum Jahr 2020 das Wohngeld verbessern. In den Genuss des reformierten Wohngeldes kämen rund 660.000 Haushalte – darunter etwa 180.000, die durch die Änderung erstmals oder erneut einen Anspruch auf den Zuschuss bekommen. Ein Zweipersonenhaushalt, der bereits heute Wohngeld bezieht, bekäme nach der Reform im Schnitt 190 Euro statt bislang 145. Das hat das Institut der Deutschen Wirtschaft auf Grundlage des Referentenentwurfs für die Wohngeldreform ausgerechnet.

Haushalte, die bislang zu viel verdienten und erst durch die Reform das Wohngeld beanspruchen können, kämen nach den Plänen im Schnitt auf 40 Euro monatlich. Der Reformentwurf des Bundesinnen-, bau- und heimatministeriums sieht vor, bei der Berechnung des Wohngeldes in Zukunft die Entwicklung von Preisen, Mieten und Einkommen besser zu berücksichtigen. Die Miethöchstbeträge sollen angehoben werden, damit Mieter gestiegene Kaltmieten besser ausgleichen können.

Ein neuer Miethöchstbetrag – die sogenannte Mietenstufe VII – soll es Menschen auch in teuren Wohngegenden erleichtern, Wohngeld zu bekommen. Hintergrund der Reformpläne: Das Wohngeld wird bislang nicht regelmäßig angepasst. So verliert es einerseits durch die Inflation an Wert. Andererseits verlieren viele Empfänger ihren Anspruch auf den Zuschuss, weil Einkommen und Mieten steigen. So können Haushalte das Wohngeld einbüßen, obwohl ihre Belastung durch die Wohnkosten in Tat gestiegen ist.

Haus & Grund Rheinland Westfalen: Verstärkte Subjektförderung ist wichtig

Zuletzt gab es im Jahr 2016 Anpassungen am Wohngeld. In der Folge stieg die Zahl der Empfänger und ist seither wieder rückläufig. Daher plant der Bund jetzt mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes“ gegenzusteuern, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Wie das Gesetz am Ende aussehen wird, bleibt abzuwarten. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt jedoch grundsätzlich die geplante Stärkung des staatlichen Zuschusses zur Miete.

„Mit dem sozialen Wohnungsbau werden zwar preisgedämpfte Wohnungen geschaffen – diese Objektförderung erzeugt aber immer auch Fehlbelegungen, wenn Menschen trotz gestiegenem Einkommen in der Sozialwohnung wohnen bleiben“, erklärt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen ist daher überzeugt: „Neben dieser Objektförderung durch den sozialen Wohnungsbau ist es wichtig, auch eine verstärkte Subjektförderung zu haben, die Haushalte mit geringem Einkommen bei der Miete unter die Arme greift.“

Besonders wichtig sei die verbesserte Subjektförderung auch deshalb, weil seit Jahren weniger neue Sozialwohnungen entstehen, als bestehende aus der Sozialbindung herausfallen. Wie berichtet kann eine Sozialwohnung nicht auf unbestimmte Zeit der Mietpreisbindung unterliegen. Längst nicht jeder, der einen Wohnberechtigungsschein hat, findet auch tatsächlich eine Sozialwohnung. Die Subjektförderung hilft diesen Menschen dagegen, im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus eine Mietwohnung bezahlen zu können.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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