Radioaktives Gas im Haus: Wie groß ist die Gefahr in NRW?

Es entsteht ganz natürlich im Erdboden, besonders in Mittelgebirgen: das radioaktive Edelgas Radon. Über undichte Stellen wie Risse, Fugen oder Rohrdurchführungen kann es ins Haus gelangen. Speziell in Wohnräumen in Keller und Erdgeschoss können sich unter Umständen größere Konzentrationen ansammeln. Das kann zu Lungenkrebs führen – müssen sich Hauseigentümer in NRW Sorgen machen?

Es entsteht ganz natürlich im Erdboden, besonders in Mittelgebirgen: das radioaktive Edelgas Radon. Über undichte Stellen wie Risse, Fugen oder Rohrdurchführungen kann es ins Haus gelangen. Speziell in Wohnräumen in Keller und Erdgeschoss können sich unter Umständen größere Konzentrationen ansammeln. Das kann zu Lungenkrebs führen – müssen sich Hauseigentümer in NRW Sorgen machen?

Düsseldorf. Das NRW-Gesundheitsministerium muss in Nordrhein-Westfalen keine Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Wie das Ministerium gestern (28. Januar 2021) bekannt gab, erreicht derzeit kein Ort in NRW die dafür vorgesehenen Grenzwerte. Konkret hat das zuständige Bundesumweltministerium vorgeschrieben: Die Länder müssen Radon-Vorsorgegebiete ausweisen, wenn der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel/m³ auf mindestens 75 Prozent der Gemeindefläche und in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten wird.

Bis zum Ende des Jahres 2020 hatte NRW dafür Zeit und untersuchte die Lage im Land. Aus einer Vielzahl von Radon-Messungen und geologischen Untersuchungen errechnete das Bundesamt für Strahlenschutz eine Radon-Prognose für Nordrhein-Westfalen. Ergebnis: Radon kommt in NRW in sehr unterschiedlichen Mengen in Boden und Luft vor. Nur in den drei Orten Arnsberg, Balve und Sundern im Sauerland besteht die Möglichkeit, dass der Referenzwert in mehr als zehn Prozent der Gebäude überschritten werden könnte.

NRW bietet kostenlose Messungen in Wohnräumen an

Ursache ist in den drei Orten ein bestimmtes Gestein, das dort allerdings nur stellenweise im Boden vorkommt. Insgesamt sind daher weit weniger als 75 Prozent der Gemeindefläche betroffen. Aus diesem Grund müssen die Behörden auch die drei genannten Gemeinden nicht zu Radon-Vorsorgegebieten erklären. Das bedeutet eine gute Nachricht für Hauseigentümer und Bauherren. So werden nämlich keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen für den Schutz vor Radon nötig, wie sie in Vorsorgegebieten gelten würden, speziell für Neubauten.

Um die Radon-Belastung genauer beurteilen zu können, sind allerdings auch noch Messungen aus den Innenräumen von Gebäuden nötig. Das zuständige NRW-Gesundheitsministerium bietet Eigentümern von Immobilien in Gebieten mit erhöhten Radonvorkommen daher kostenlose Radonmessungen in ihren Wohnräumen an. Interessierte sollen sich an die Zentrale Radonstelle des Landes wenden. Kontaktdaten und weitere Informationen zum Thema finden sich auf deren Website. Die Anmeldung zum Messprogramm ist voraussichtlich bis zum 30.06.2021 möglich.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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