Nach Koalitionseinigung: Nutzung von Ökostrom durch Mieter vereinfachen

Am Haus erzeugten Strom mit den Betriebskosten abrechnen: Das sollte der Gesetzgeber Vermietern endlich erlauben, findet Haus & Grund. So könnten Mieter direkt mit günstigem Ökostrom versorgt werden, der auf dem Dach ihres Mietshauses erzeugt wird. Bisher sind die gesetzlichen Regelungen für diesen sogenannten Mieterstrom viel zu kompliziert, so dass es kaum solche Angebote gibt.

Am Haus erzeugten Strom mit den Betriebskosten abrechnen: Das sollte der Gesetzgeber Vermietern endlich erlauben, findet Haus & Grund. So könnten Mieter direkt mit günstigem Ökostrom versorgt werden, der auf dem Dach ihres Mietshauses erzeugt wird. Bisher sind die gesetzlichen Regelungen für diesen sogenannten Mieterstrom viel zu kompliziert, so dass es kaum solche Angebote gibt.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den Förderdeckel beim Fotovoltaikstrom abzuschaffen. „Nun muss der zweite Schritt folgen. Vermieter sollten ihren Mietern den am Haus erzeugten Solarstrom künftig einfacher zur Verfügung stellen können als heute“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Der für Mieter und Vermieter einfachste Weg sei die Abrechnung des gelieferten Stroms über die Betriebskosten – vergleichbar mit der Heizkostenabrechnung. „Wenn wir das nicht endlich hinbekommen, wird die Energiewende im Gebäudebestand teurer werden und deutlich länger dauern“, gab der Verbandspräsident zu bedenken.

Bürokratisch und riskant: Mieterstrom bislang kaum angeboten

Hintergrund: Wie berichtet gibt es zwar eine gesetzliche Regelung für den sogenannten Mieterstrom. Sie belastet allerdings den Vermieter mit einem enormen bürokratischen Aufwand und macht ihn rechtlich gesehen zum Stromversorger. Mieter können ihm die Stromlieferung jederzeit mit kurzer Frist kündigen, wie jedem anderen Versorger auch. Vermieter können sich daher nicht sicher sein, dass sich eine Solaranlage auf dem Mietshaus auch rechnet.

Entsprechend selten wird Mieterstrom angeboten. Die Abrechnungsmöglichkeit über die Betriebskostenabrechnung würde das ändern. Mit Blick auf die Länderöffnungsklausel bei den Abstandsregeln für Windräder mahnte Warnecke eine verantwortungsvolle Nutzung unter Einbeziehung der betroffenen Bürger an: „Klimaschutz gegen die Menschen kann nicht funktionieren. Deshalb sollten die Bürger angemessen am Ertrag der Windenergieanlagen beteiligt und die Abstandsregeln eher großzügig bemessen sein.“

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