Heizen mit erneuerbaren Energien: Welche Heizung darf es sein?

Wer einen Heizungstausch plant, sollte über einen möglichen Einsatz von erneuerbaren Energiequellen nachdenken. Der Tausch wird – im Idealfall und bei Beachtung aller Voraussetzungen – mit bis zu 55 Prozent der Investitionskosten gefördert. Welche Voraussetzungen das im Einzelnen sind und welche Möglichkeiten der erneuerbaren Beheizung es gibt, erfahren Sie hier.

Wer einen Heizungstausch plant, sollte über einen möglichen Einsatz von erneuerbaren Energiequellen nachdenken. Der Tausch wird – im Idealfall und bei Beachtung aller Voraussetzungen – mit bis zu 55 Prozent der Investitionskosten gefördert. Welche Voraussetzungen das im Einzelnen sind und welche Möglichkeiten der erneuerbaren Beheizung es gibt, erfahren Sie hier.

Berlin. Geht es um eine neue Heizung, spielen erneuerbare Energien eine immer wichtigere Rolle. Gut zwei Drittel (68,8 Prozent) der im Jahr 2020 in Deutschland neu gebauten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Doch auch in Bestandsgebäuden sind sie auf dem Vormarsch. Wer heute seine alte Heizung gegen eine effiziente und klimafreundliche ersetzt, kann dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen der „Sanierung für Einzelmaßnahmen“ attraktive Zuschüsse erhalten.

Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen Wärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie), Solarthermie, Holz, Biogas sowie sonstige Biomasse. Soll eine neue Heizung her, stellt sich die Frage, welche Technologie beziehungsweise Wärmequelle eigentlich zu einem passt. Das ist leider nicht einfach zu beantworten, denn viele verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle: Der Zustand des Gebäudes ist zu berücksichtigen, genauso wie das individuelle Heizverhalten oder der mögliche Zugang zu bestimmten Energieträgern.

Welche Energiequelle soll es werden?

Ebenso sind die Anschaffungs- und laufenden Kosten, das persönliche Umweltbewusstsein oder der verfügbare Lagerplatz bei bestimmten Energieträgern genauso wie der Platzbedarf für die Heizungsanlage in Betracht zu ziehen. Häufig ist eine Hybridheizung, die zwei oder mehr Energiequellen nutzt, die Lösung. Am häufigsten ist die Gas-Solar-Heizung. Auf der einen Seite nutzt diese Anlage die Vorteile der Verbrennung von Gas und auf der anderen Seite kommt die Solarthermie zum Einsatz. Damit kann ein großer Teil des Warmwasserverbrauchs abgedeckt werden.

Wer sich für eine Gas-Hybridanlage entscheidet, profitiert von einer Förderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Wird dabei eine Ölheizung abgelöst, sind es sogar 40 Prozent. Unter dem Begriff „Renewable Ready“ verstehen Experten eine Gas-Brennwertheizung, die auf den künftigen Einsatz von erneuerbaren Energien vorbereitet ist. Ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien kann dann innerhalb von zwei Jahren einfach nachgerüstet werden. Diese Option wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Heizbedarf kennen

Generell gilt: Bevor man eine Entscheidung für oder gegen ein neues Heizsystem trifft, sollte man den eigenen Wärmebedarf kennen und mit einer Heizlastberechnung genau ermitteln. Die Heizlastberechnung liefert Angaben zur nötigen Leistung, die die neue Heizung erbringen muss. Außerdem wird sie im Rahmen der Förderung von Fachplanung und Baubegleitung zu 50 Prozent gefördert. Die finale Entscheidung für die richtige Heizung ist ohne den fachkompetenten Rat von Experten, die die individuellen Voraussetzungen kennen, kaum zu treffen.

Helfen kann zum Beispiel ein Heizungsinstallateur vor Ort, der auch die Heizlast berechnen kann. Eine weitere Möglichkeit: eine vom Bund geförderte umfassende Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Diese wird mit bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert. Wer daraufhin einen der vorgeschlagenen Sanierungsschritte – wie den Heizungstausch – umsetzt, erhält weitere fünf Prozentpunkte auf die jeweilige Basisförderung (iSFP-Bonus).

Im Idealfall bis zu 55 Prozent Förderung

Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel: Käufer von Erneuerbare-Energien-Heizungen wie Wärmepumpen erhalten 35 Prozent Zuschuss. Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen greift der sogenannte Innovationsbonus und die Förderung erhöht sich sogar auf 40 Prozent. Wenn im Zuge des Heizungstauschs eine Ölheizung ersetzt wird, steigt der Betrag um zehn Prozent auf 50 Prozent. Kommt dann noch der iSFP-Bonus hinzu, gibt es maximal 55 Prozent Förderung. Kostet eine besonders emissionsarme Hackschnitzelheizung zum Beispiel 18.000 Euro, gibt es bis zu 9.900 Euro Zuschuss. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen erhalten Sie hier.

Tipp: Auch die Überholung einer alten Heizungsanlage wird mit 20 Prozent bezuschusst. Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder die Dämmung der Rohrleitungen. Mehr dazu hier.

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