Grundsteuer C: Schaufensterpolitik gegen die eigenen Wähler

Die Bundesregierung will eine Strafsteuer auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben: Die sogenannte Grundsteuer C. Im Koalitionsvertrag hatte die GroKo einen entsprechenden Plan verankert, nächste Woche soll nun das Kabinett einen Entwurf dazu beschließen. Haus & Grund kritisiert die Steuer, weil sie ihre Ziele nicht erreichen kann und privaten Eigentümern erheblich schadet.

Die Bundesregierung will eine Strafsteuer auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben: Die sogenannte Grundsteuer C. Im Koalitionsvertrag hatte die GroKo einen entsprechenden Plan verankert, nächste Woche soll nun das Kabinett einen Entwurf dazu beschließen. Haus & Grund kritisiert die Steuer, weil sie ihre Ziele nicht erreichen kann und privaten Eigentümern erheblich schadet.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warf der Bundesregierung gestern (2. April 2019) vor, mit der Einführung einer zusätzlichen Steuer auf unbebaute, baureife Grundstücke eine verfehlte Wohnungspolitik auf Kosten der Bürger zu betreiben. „Am Ende wird die Rentnerin ihren Obstgarten verkaufen müssen, weil sie die Grundsteuer C nicht zahlen kann. Der Investmentfonds mit Sitz in der Karibik hingegen kann weiter spekulieren, weil das Finanzamt mangels Adresse nicht mal den Steuerbescheid verschicken kann“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Am 10. April will das Bundeskabinett die neue Grundsteuer C beschließen. Wer keine oder nur geringe finanzielle Reserven hat, wird nach Einschätzung von Haus & Grund der Verlierer der Steuer sein. Die wahren Bodenspekulanten – Konzerne und Fonds – würden die Grundsteuer C hingegen aus der Portokasse zahlen. Warnecke verwies auf Erfahrungen mit dieser Steuer aus den 1960er Jahren. Damals wurde die Grundsteuer C nach nur zwei Jahren abgeschafft. Weder hatte sich das Baulandangebot nennenswert ausgeweitet noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken.

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