Die Grünen möchten ein Recht auf Wohnungstausch einführen

Wenn die Kinder aus dem Haus sind, leben Menschen oft in Wohnungen, die ihnen eigentlich zu groß sind. Spätestens wenn der Ehepartner stirbt, kann die große Wohnung zur Last werden. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung könnte dagegen einer jungen Familie den nötigen Platz schaffen. Die Grünen wollen solche Tauschgeschäfte ermöglichen – mit einem tiefen Eingriff in Eigentümerrechte.

Wenn die Kinder aus dem Haus sind, leben Menschen oft in Wohnungen, die ihnen eigentlich zu groß sind. Spätestens wenn der Ehepartner stirbt, kann die große Wohnung zur Last werden. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung könnte dagegen einer jungen Familie den nötigen Platz schaffen. Die Grünen wollen solche Tauschgeschäfte ermöglichen – mit einem tiefen Eingriff in Eigentümerrechte.

Düsseldorf. Die Grünen machen mit einem neuen wohnungspolitischen Vorschlag von sich reden. Nach Medienberichten will sich die Öko-Partei für ein Anrecht der Mieter auf einen Wohnungstausch einsetzen. Einen entsprechenden Antrag soll der Parteitag der Grünen kommende Woche in Bielefeld beschließen. Wie der Spiegel berichtet, soll dieses Recht aber nach Vorstellung der Grünen nicht für die Mieter von privaten Kleinvermietern gelten.

Der Hintergedanke der Idee: Oftmals wohnen ältere Menschen in viel größeren Wohnungen, als sie eigentlich benötigen. Die Kinder sind längst ausgezogen, der Ehepartner vielleicht schon gestorben – die Pflege der zu großen Behausung wird dann für die Senioren zunehmend zur Last. Dennoch ziehen sie in der Regel nicht in eine kleinere Wohnung um, weil ihre teilweise jahrzehntealte Bestandsmiete für die große Wohnung günstiger ist als die Neuvermietungsmiete für eine kleinere Behausung.

Recht auf Wohnungstausch: Verfassungsrechtlich bedenklich

Zugleich könnten jedoch jüngere Menschen die größere Wohnung gut gebrauchen, wenn sie gerade eine Familie gründen und dafür mehr Platz benötigen. Ein Wohnungstausch würde insofern zwar keine neuen Wohnungen schaffen, könnte jedoch zu einer bedarfsgerechteren Verteilung des Wohnraums führen – so der Gedanke hinter dem Antrag der Grünen für ihren Parteitag. Demnach sollen die Mieter von Wohnungsgesellschaften ihre Wohnungen tauschen können, dabei jedoch ihre bisherigen Mieten behalten.

Wenn die neuen Mieter nicht zahlungskräftig genug sind, soll der Vermieter wiedersprechen können. Außerdem wünschen sich die Initiatoren des Antrages eine finanzielle Förderung als weiteren Anreiz für Mieter, die ihre Wohnung tauschen. Details dazu sind bislang jedoch nicht bekannt. Die Idee der Öko-Partei hat allerdings einen großen Haken: Sie greift tief ins Eigentumsrecht des Eigentümers ein, sich seine Mieter frei aussuchen zu können. Aus diesem Grund ist die Idee für ein Recht auf Wohnungstausch verfassungsrechtlich bedenklich.

Bei Haus & Grund Rheinland Westfalen stößt der Vorstoß nicht nur deshalb auf Skepsis. „Es ist zwar nicht falsch, über eine bessere Verteilung des verfügbaren Wohnraums nachzudenken. Solche Gedankenspiele dürfen aber nicht davon ablenken, dass wir vor allen Dingen mehr Neubau brauchen, um den Problemen auf angespannten Wohnungsmärkten zu begegnen“, meint Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Über neue Zwangsmaßnahmen gegen Vermieter nachzudenken hilft da wenig, zumal Vermieter ja schon heute aus privater Initiative Wohnungstausch ermöglichen können, wo es sinnvoll umsetzbar ist.“

Wohnungstausch erleichtern: Vorschlag mit begrenzter Wirkung

Hinzu kommt: „Wir erleben seit vielen Jahren, dass die Menschen in Deutschland auf immer mehr Wohnfläche leben. Das hat auch mit gestiegenen Ansprüchen zu tun“, gibt Amaya zu bedenken. „Daher ist es fraglich, ob Mieter von einem Recht auf Wohnungstausch überhaupt nennenswerten Gebrauch machen würden.“ Obendrein sei die Wirkung auf den gesamten Wohnungsmarkt betrachtet schon deswegen nicht überzubewerten, weil mehr als 60 Prozent der Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern angeboten werden.

„Die Grünen allerdings haben sehr richtig erkannt, dass ein Recht auf Wohnungstausch nicht für die Mieter der privaten Kleinvermieter gelten kann“, stellt Amaya fest. „Deren kleine Bestände wären viel zu klein, um ein Potential für solche Tauschaktionen zu ergeben.“ Anstelle neuer, verfassungsrechtlich bedenklicher Ideen mit begrenzter Wirkung solle sich die Wohnungspolitik besser auf die wirklich drängenden Kernfragen konzentrieren: Die Mobilisierung von mehr Bauland und Anreize zu bezahlbarem Neubau.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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