Berlin will Umlagefähigkeit der Grundsteuer kippen

Seit Wochen sorgt der Berliner Senat mit einem beispiellosen Feldzug gegen die Rechte und Interessen von Vermietern für Wirbel. Zuerst machte die rot-rot-grüne Koalition in der Hauptstadt mit ihrem geplanten Mietendeckel auf sich aufmerksam. Jetzt legt sie nach und fordert: Vermieter sollen die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umlegen können. Eine Bundesratsinitiative dazu steht bevor.

Das Rote Rathaus in Berlin: Von hier kommt die populistische Bundesratsinitiative gegen Vermieter

Seit Wochen sorgt der Berliner Senat mit einem beispiellosen Feldzug gegen die Rechte und Interessen von Vermietern für Wirbel. Zuerst machte die rot-rot-grüne Koalition in der Hauptstadt mit ihrem geplanten Mietendeckel auf sich aufmerksam. Jetzt legt sie nach und fordert: Vermieter sollen die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umlegen können. Eine Bundesratsinitiative dazu steht bevor.

Berlin/Düsseldorf. Geht es nach dem Berliner Senat, dann sollen künftig Vermieter die Grundsteuer für ihre Mieter bezahlen. Wie gestern (9. September 2019) bekannt wurde, möchte das Land Berlin einen entsprechenden Vorschlag in den Bundesrat einbringen. Die Süddeutsche Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Bislang gehört die Grundsteuer zu jenen Nebenkosten des Wohnens, die über die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden können.

Dafür gibt es einen guten Grund, betont Haus & Grund Rheinland Westfalen: Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen an die Kommunen. Die Städte und Gemeinden finanzieren davon die allgemeine kommunale Daseinsfürsorge – also etwa Gehwege, Schwimmbäder oder Bildungs- und Kulturangebote. „Von dieser kommunalen Infrastruktur profitieren alle Menschen, die in einer Stadt leben, egal, ob sie im Eigenheim oder zur Miete wohnen“, stellt Erik Uwe Amaya fest.

Mieter profitieren von Grundsteuer genauso wie Eigentümer

Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen sagte gegenüber der Rheinischen Post: „Deswegen ist es nur gerecht, dass der zahlt, der da auch wohnt.“ Der vermietende Eigentümer wohnt mitunter nicht einmal in der gleichen Kommune, profitiert von der Grundsteuerzahlung für seine Mietwohnung also gar nicht. „Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer ist daher völlig indiskutabel“, stellte Amaya klar.

Was im Bundesrat aus der Initiative Berlins wird, ist derweil offen. Selbst wenn sich in der Länderkammer eine Mehrheit für den Vorschlag finden sollte, müsste auch der Bundestag einem entsprechenden Gesetz zustimmen. Dort allerdings ist die Regierungskoalition gespaltener Ansicht. Während die SPD den Berliner Ideen wohl offen gegenüber steht, lehnt die CDU eine solche Maßnahme ab. Ähnlich in der Opposition: Die Grünen würden wohl dafür stimmen, die FDP dagegen.

Grundsteuer muss umlagefähig bleiben

Das ist nicht ganz unwichtig, denn für die aktuell im Gesetzgebungsverfahren steckende Reform der Grundsteuer ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Wie berichtet lässt sich nur so eine Öffnungsklausel umsetzen, die den Ländern eigene Regeln zur Erhebung der Steuer ermöglicht. Für diesen Teil der Reform braucht die Große Koalition auch Stimmen von der Opposition. Diese könnte ihre Zustimmung an Bedingungen knüpfen.

Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, warnt deswegen: „Auf keinen Fall darf sich die Koalition auf einen Kuhhandel einlassen und sich die Zustimmung zur Öffnungsklausel mit dem Zugeständnis an erkaufen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen.“ Die Vermietung von Wohnraum würde sonst zum Verlustgeschäft, Vermieter würden ihre Wohnungen in Eigentum umwandeln und damit dem Mietwohnungsmarkt entziehen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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