Absetzbarkeit von Straßenausbaubeiträgen

Die Gemeinde erneuert die Straße – und bittet die Anwohner dafür zur Kasse. Betroffene Eigentümer kann diese Praxis teuer zu stehen kommen. Kein Wunder, dass sich so mancher Hausbesitzer schon die Frage gestellt hat: Kann man diese Straßenausbaubeiträge nicht einfach als Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzen? Zu dem Thema läuft aktuell ein Musterverfahren.

Die Gemeinde erneuert die Straße – und bittet die Anwohner dafür zur Kasse. Betroffene Eigentümer kann diese Praxis teuer zu stehen kommen. Kein Wunder, dass sich so mancher Hausbesitzer schon die Frage gestellt hat: Kann man diese Straßenausbaubeiträge nicht einfach als Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzen? Zu dem Thema läuft aktuell ein Musterverfahren.

Berlin. Die Frage, ob Erschließungsbeiträge, die selbstnutzende Eigentümer als Anwohner für die Erneuerung einer Gemeindestraße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung absetzbar sind, ist nach wie vor nicht höchstrichterlich entschieden. Die Finanzämter erkennen diese Kosten bisher nicht an, die Finanzgerichte entscheiden unterschiedlich.

Jedoch ist es dennoch sinnvoll, das hierzu anhängige Musterverfahren zu nutzen: Steuerzahler müssen sich dazu explizit auf das Musterverfahren beziehen (BFH, Az. VI R 50/17, Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg, Az. 3 K 3130/17) und gegen den Steuerbescheid, der die Absetzbarkeit versagt hat, Einspruch einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Das Finanzamt muss dies dann gewähren. Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahler, kann eine Abänderung des Steuerbescheids erfolgen und die gegebenenfalls zu viel gezahlten Steuern zurückgezahlt werden.

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