Mit 60 zu alt für Immobilien-Kredit?

Eine Wohnung als Geldanlage angesichts niedriger Zinsen, eine vorgeschriebene Dichtheitsprüfung oder eine energetische Sanierung. Es gibt gerade auch für ältere Menschen einige Gründe, einen Kredit aufzunehmen. Doch ab 60 sind solche Kredite nur noch schwer zu bekommen – Schuld ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU. Seit März ist die Richtlinie in Deutschland in Kraft – und sorgt bei Banken und Kreditwilligen für Verunsicherung.

Eine Wohnung als Geldanlage angesichts niedriger Zinsen, eine vorgeschriebene Dichtheitsprüfung oder eine energetische Sanierung. Es gibt gerade auch für ältere Menschen einige Gründe, einen Kredit aufzunehmen. Doch ab 60 sind solche Kredite nur noch schwer zu bekommen – Schuld ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU. Seit März ist die Richtlinie in Deutschland in Kraft – und sorgt bei Banken und Kreditwilligen für Verunsicherung.

Düsseldorf. Einen Kredit bekommt nur noch, wer ihn wahrscheinlich vertragsgemäß wird erfüllen können – so schreibt es die Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor (§§ 505a Abs. 1 BGB und 18a Abs. 1 KWG). Seit März ist die neue Regelung in Deutschland in Kraft – sie ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Banken interpretieren das so: Wenn die Kreditlaufzeit länger wäre als die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers, kann kein Kredit vergeben werden. Folge: Wer über 60 ist, bekommt kaum noch ein Darlehen. Verunsicherung herrscht außerdem über die Frage, wen die Regelung genau betrifft. Dem Gesetzestext nach gilt sie nur für Verbraucher. Doch wie viele Wohnungen darf ein Vermieter besitzen, um noch Verbraucher zu sein und nicht Unternehmer?

In der Rechtsprechung gibt es dazu verschiedenste Auffassungen. So befand das Amtsgericht Hannover im Jahr 2009, acht bis zehn Wohnungen seien nötig, um Wohnungsunternehmer zu sein (Az. 414 C 6115/09). Beim Landgericht Görlitz setzte man sechs Wohnungen als Grenze an (Az. 2 S 190/99). Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte dagegen im Jahr 2010, fünf Mietwohnungen und drei Gewerbeeinheiten reichten nicht aus, als Unternehmer müsse man mehrere Wohnblöcke besitzen (Art. 24 U 72/09). Die Liste abweichender Urteile ließe sich fast endlos fortsetzen. Was bislang jedoch fehlt, ist eine gesetzliche Klarstellung, auf die sich die Banken und ihre Kunden verlassen könnten.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie führt zu Altersdiskriminierung

Aus der neuen Rechtslage entsteht eine Kreditklemme: „Das betrifft nicht nur den Erwerb von Wohnungen“, kritisiert Dr. Peter Rasche. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland gibt zu bedenken: „Ältere Menschen bekommen ja schon schwer Kreditzusagen bei diversen anderen vorgeschriebenen Maßnahmen, wie <link http: www.hausundgrund-rheinland.de themen dichtheitspruefung-funktionspruefung-kanal-tuev external-link-new-window internal link in current>Dichtheitsprüfung, Kesselaustausch, <link http: www.hausundgrund-rheinland.de themen energieeinsparverordnung-enev-2014 external-link-new-window internal link in current>energetische Modernisierung und so weiter.“

Nicht zuletzt verletze die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes. „Sie macht ältere Eigentümer und solche, die es werden wollen, zu Opfern von Altersdiskriminierung“, findet Rasche. Außerdem  sei eine Kreditvergabe an ältere Menschen durchaus kein übertriebenes finanzielles Risiko: Wenn der Darlehensnehmer vor der Tilgung des Darlehens stirbt, könnten seine Erben die Tilgung vornehmen. Alternativ kämen dafür auch ein Bürge oder eine Lebensversicherung in Betracht.

Nachbesserungen am Gesetz gefordert

Haus & Grund Rheinland schließt sich daher der Forderung des Immobilienverbands IVD an: Die EU-Richtlinie sollte wörtlich ins deutsche Recht übernommen werden. Denn im EU-Text heißt es im Passiv, dass ein Darlehen nur vergeben werden darf, wenn es wahrscheinlich erfüllt werden kann. „Damit wäre gleichgültig, ob der Darlehensnehmer, seine Erben, sein Bürge oder seine Lebensversicherung am Ende den Kredit tilgt“, erklärt Ass. jur. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland.

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